Recall

Um den langfristigen Erfolg Ihrer Behandlung zu sichern, ist es besonders nach der Versorgung mit Implantaten, hochwertigem Zahnersatz und nach einer Parodontitis-behandlung wichtig, dass regelmäßige Kontrollen durch Ihren Zahnarzt stattfinden.
Wir bieten Ihnen deshalb unser Recall-System (Erinnerungsdienst) an und informieren Sie halbjährlich bzw. jährlich über die Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches. Gleichzeitig besteht nicht die Gefahr, dass Ihnen der Zahnersatzbonus der gesetzlichen Krankenkasse durch Lücken im Bonusheft verwehrt wird.

Bonusheft

Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft von seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss. Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent erhöht.

Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums kann folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

Ein Beispiel

Ein fehlender Zahn soll durch eine Brücke ersetzt werden. Der Festzuschuss liegt in diesem Fall bei angenommenen 374 Euro. Belegt das Bonusheft den Zahnarztbesuch über fünf Jahre, liegt der erhöhte Festzuschuss bei 449 Euro, sind zehn Jahre belegt, zahlt die Krankenkasse sogar 486 Euro, also bis zu 112 Euro mehr.

Wir sind gerne
für Sie da!

Zahnarztpraxis Dr. Holger Maßen
Remigiusstr. 1a
41747 Viersen

Telefon 02162-20756
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